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Jedoch entfällt in diesem Fall die
Verleihung eines gesonderten
Hochschulreife-Zeugnisses. Aus
diesem Grund und weil keine speziellen Eingangsprüfungen oder
Beratungsgespräche an der jeweiligen Hochschule notwendig sind, empfehlen wir unseren
Studierenden, nach wie vor die
klassische (Fach-)Hochschulreife
über eine Ergänzungsprüfung im
Rahmen ihres Studiums an der
Fachakademie
abzulegen.
Erwerb der
allg. Fachhochschulreife/
fachgebundenen Hochschulreife mit
Reifezeugnis
durch eine
Ergänzungsprüfung zum staatl. gepr.
Betriebswirt
Die
bayernweit zentrale
Ergänzungsprüfung zum Erwerb der
Fachhochschulreife findet regelmäßig
eine Woche vor den Prüfungen zum
staatlich geprüften Betriebswirt statt und betrifft an
der Fachakademie für Wirtschaft nur
das Fach Englisch. Das
Verhältnis von Prüfungsnote zu
Fortgangsnote entspricht dem der
Staatsprüfung zum Betriebswirt.
Wer
die FHR-Prüfung ablegen will, muss
jedoch zwei weitere Fächer, und zwar im
1. Studienjahr das Fach
Naturwissenschaftliche Grundlagen
und im 2. Studienjahr das Fach
Mathematik für die FHR, belegen
und die erforderlichen
Leistungsnachweise zur Bildung einer
Fortgangsnote erbringen, die nicht
schlechter als "ausreichend" sein
darf. Die anderen
zum Erwerb der FHR notwendigen
Fachnoten erfordern keinen weiteren
Zusatzunterricht. Die über die
Fachakademie erworbene
Fachhochschulreife ist an das
Bestehen der Prüfungen zum staatlich
geprüften Betriebswirt gebunden.
Die
endgültige Durchschnittsnote für
die (Fach-)Hochschulreife wird wie
folgt gebildet:
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+
+
+
+ |
Englisch (Abschlussnote)
Deutsch (Fortgangsnote =
Abschlussnote)
Mathematik für die FHR
(Fortgangsnote =
Abschlussnote)
Sozialkunde
(Fortgangsnote =
Abschlussnote)
Durchschnittsgesamtnote
zum
staatlich
geprüften
Betriebswirt
(alle
Abschlusszeugnisnoten
ohne Wahlfächer)
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:
5 |
Sollte
ein Studierender nach dieser
Berechnung die Note 1,50 oder besser
erzielen und seine Durchschnittsnote
zum staatlich geprüften Betriebswirt
ebenfalls 1,50 oder besser sein, wird ihm
mit einem Zertifikat sogar die
fachgebundene
Hochschulreife verliehen. |