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Als Mitarbeiter im Business
Management bzw. in Leitungsfunktionen
übernehmen staatl. gepr.
Betriebswirtinnen und
Betriebswirte kaufmännische
Aufgaben des operativen und
strategischen Mittelbaus in zahlreichen Branchen und Bereichen von
Industrie, Handel, Dienstleistungen oder bei Behörden. Dort sind sie
beispielsweise auf den Gebieten Organisation und Datenverarbeitung, Finanz-
und Rechnungswesen, Controlling, Revision, Personalwesen, Beschaffung,
Materialwirtschaft und Logistik, Produktion oder Marketing und Vertrieb
tätig. Unsere staatlich geprüften Betriebswirte sind nicht nur in namhaften
Großbetrieben zu finden, sondern auch in mittelständischen Unternehmen oder den
vor allem in Bayern vertretenen Hidden
Champions, wo ihr Aufgabenspektrum meist breiter angelegt ist.
Im Finanz- und Rechnungswesen
werten sie z.B. Statistiken
aus, erstellen
Wirtschaftlichkeitsanalysen und
erarbeiten damit Entscheidungshilfen
für die Geschäftsleitung. Sie
stellen Finanzierungspläne auf und
kontrollieren die
Geschäftsbuchhaltung.
Im Einkauf
beschaffen sie möglichst
kostengünstig Rohstoffe, Fertigwaren
und Betriebsmittel, analysieren
Beschaffungsmärkte
und handeln Lieferverträge aus. Mit
der vertieften Kenntnis einer Fremdsprache,
neben Englisch und
Wirtschaftsenglisch z.B auch Französisch oder
Spanisch, organisieren und pflegen
sie im Innen- oder Außendienst das
Geschäft mit ausländischen Firmen.
In Marketing und Vertrieb
erarbeiten staatlich geprüfte
Betriebswirte und Betriebswirtinnen
unter anderem marktgerechte
Absatzstrategien, planen Werbe- und
verkaufsfördernde Maßnahmen und
betreuen Kunden als Key Accounts
oder arbeiten im Produktmanagement.
Sie verbessern die innerbetriebliche
Organisation und optimieren unter
anderem Arbeitsabläufe und
Informationsflüsse mit Hilfe der
EDV.
Im Personalwesen
sind sie sowohl im Bereich der
Personalverwaltung als auch der
Personalbeschaffung tätig. Als
Personaldienstleister haben sich
staatlich geprüfte Betriebswirte
auch in diesem Bereich mit großem
Erfolg selbstständig gemacht.
Staatlich geprüfte Betriebswirte und
Betriebswirtinnen arbeiten nicht nur
in unterschiedlichen
Unternehmensbereichen von
Industrie-, Handels- und
Dienstleistungsfirmen der
Privatwirtschaft, beispielsweise bei
Banken, Versicherungen und
Wirtschaftsberatungen. Auch in
wirtschaftsnahen Verwaltungen, wie
Finanzbehörden, Krankenhäusern,
Verkehrs- oder Versorgungsbetrieben,
können sie tätig sein. So schlagen
staatlich geprüfte Betriebswirte
auch über eine staatliche Aufnahmeprüfung
die Beamtenlaufbahn des gehobenen
nichttechnischen Dienstes ein.
Als Freiberufler bzw. beratende
Betriebswirte/selbständige
Unternehmensberater haben
staatlich geprüfte Betriebswirte
aufgrund der Breite ihres
Wissensspektrums gegenüber eng
spezialisierten IHK-Absolventen
eindeutige Vorteile: Selbständige
Unternehmensberater werden von den
Finanzämtern häufig als gewerblich
eingestuft und sind demnach
gewerbesteuerpflichtig. Als echter
Freiberufler übt nach ständiger
Rechtsprechung des BFH den Beruf des
beratenden Betriebswirts im Sinne des §
18 Abs. 1 Nr. 1 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) nur
derjenige aus, der nach einem
entsprechenden Studium, verbunden
mit praktischer Erfahrung, mit den
hauptsächlichen Bereichen der
Betriebswirtschaft -und nicht nur
mit einzelnen Spezialgebieten-
vertraut ist und diese fachliche
Breite seines Wissens auch bei
seinen praktischen Tätigkeiten
einsetzen kann und tatsächlich
einsetzt. Verfügt der
Steuerpflichtige nicht über einen
Abschluss als Absolvent einer
Hochschule/Fachhochschule (Diplom),
Fachakademie/Fachschule (staatlich
geprüfter Betriebswirt), muss er
eine vergleichbare Tiefe und Breite
seiner Vorbildung nachweisen. Dies
eröffnet dem staatlich geprüften
Betriebswirt ein breites Spektrum
der selbständig beratenden Tätigkeit
und grenzt ihn damit von den
Kammer-Betriebswirten eindeutig ab.
Für immer mehr Absolventen ist auch dies eine attraktive Perspektive: Das
Aufbaustudium an einer Hochschule/Universität
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