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Kosten und Finanzierung bei Vollzeit:                            

 

Die Studiengebühren:

1. und 2. Studienhalbjahr: gesamt 3482 EUR (incl. Einschreibgebühr)

3. und 4. Studienhalbjahr: gesamt 3612 EUR (incl. Prüfungsgebühr)

 

Einschreibgebühr: 50 EUR (einmalig)

Prüfungsgebühr: 180 EUR (einmalig)

Bücher 1. Jahr: ca. 300 EUR

Bücher 2. Jahr: ca. 100 EUR

Skripten sind in den Gebühren enthalten.

Beispielrechnung für einen Single bei vollem Aufstiegsbafög

 

Als finanzielle Hilfen sind Meister-BAFÖG (AFGB), ein Begabtenstipendium, ein Bildungskredit, die SVG-Förderung durch die Bundeswehr, eine REHA-Förderung oder ein Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit möglich. Für Mütter und Väter kommt auch das Elterngeld in Betracht.

 

1. Meisterprämie:

 

3000 EUR Meisterprämie der bayer. Staatsregierung für jeden erfolgreichen Absolventen.

 

2. Aufstiegs-Bafög:

 

Auf diese Förderung (früher: "Meister-Bafög") haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn Sie an unserer Fachakademie eingeschrieben sind:  www.aufstiegs-bafoeg.de

Das "Aufstiegs-BAföG" besteht grundsätzlich aus nicht zurückzahlbaren Zuschüssen und sehr zinsgünstigen Darlehensanteilen. Es werden 50% der Lehrgangskosten übernommen. Ebenso wird das Unterhaltsgeld voll bezuschusst.

 

Das Antragsverfahren für das Aufstiegs-Bafög:

Da 2 Formblätter von der Schule ausgefüllt werden müssen (vorher bitte an der Fachakademie als Studierender einschreiben und mitteilen, dass Sie Meisterbafög beantragen), ist es am besten, sich die Antragsformulare herunterzuladen und durchzusehen, welche für Sie in Betracht kommen (meist nur Formblatt A, B, Z und Nachweis der KV). Die von der Fachakademie auszufüllenden Formblätter B und Z werden von unserer Sekretärin Frau Hirschmann heruntergeladen und mit der Aufnahmebestätigung unterschrieben an Sie geschickt. Den kompletten Antrag schicken Sie dann an das jeweilige Meister-Bafög-Amt Ihres aktuellen Wohnsitzes.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag in München möglichst schon ca. 3 Monate vor Schulbeginn stellen sollten, damit Sie das Geld rechtzeitig ab September erhalten. Dies bedeutet, dass Sie sich vorher an unserer Fachakademie eingeschrieben haben müssen.

 

Antrag herunterladen

Hilfen zum Ausfüllen des Formulars

 

Aufstiegsbafög-Amt für München:
Landeshauptstadt München
Amt für Ausbildungsförderung
Neuhauser Str. 39
80331 München
Tel. 089 - 233 96266

 

Außerhalb der Stadt München sind dafür die Landratsämter zuständig. Reichen Sie die Unterlagen je nach Ihrem aktuellen Wohnort ein.

 

3. Bildungskredit:

 

Unabhängig vom Aufstiegs-Bafög kommt zusätzlich ein Bildungskredit durch die KfW in Betracht: www.bildungskredit.de

Z.B. 7.200 EUR in 24 Monatsraten von 300 EUR oder als Einmalzahlung.

Die Konditionen beziehen sich in diesem Fall auf "Schüler" (nicht Studenten einer Hochschule).

Achtung, falls der Sachbearbeiter unsere Schule nicht unter den förderfähigen Einrichtungen findet: Die Fachakademie für Wirtschaft trägt für Bayern die Schulnummer 1926 und ist im "Ausbildungsstättenverzeichnis" unter Stichwort "Fachakademie für Wirtschaft" zu finden.

 

4. Begabtenstipendium:

 

Für Bewerber mit guten/sehr guten Leistungen in der Berufsausbildung kommt zusätzlich zum Aufstiegsbafög auch die Begabtenförderung in Frage:

www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html.

Die Begabtenförderung ist bei der IHK zu beantragen, über die man die Berufsausbildung gemacht hat. Die dort genannten Bewerbungsvoraussetzungen sind missverständlich formuliert. Beziehen Sie sich bitte auf die Original-Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in Punkt 1.4.  Die Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt als Vollzeitmaßnahme ist förderfähig, weil diese Maßnahme nach dem AFBG förderfähig ist.

 

        Voraussetzungen für die Begabtenförderung in der Weiterbildung:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder mit der Durchschnittsnote 1,9 bestanden
    oder

  • Sie waren bei einem beruflichen Leistungswettbewerb unter den ersten Drei
    oder

  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Vollzeitstudierende und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden. (Achtung! Der Begriff "Vollzeitstudierende" bezieht sich nur auf Studierende an Hochschulen, nicht an Fachschulen/Fachakademien.)

 

5. Sonstige Förderungen:

  • Durch die Agentur für Arbeit mit einem Bildungsgutschein (SGB-Förderung) im Kursnet

  • Durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (SVG-Förderung)

  • Durch eine REHA-Förderung beim Rehabilitationsträger

  • Sonst: z.B. www.mystipendium.de ; www.elternkompass.info ...

6. Elterngeld:

 

Da ein Studium nicht zu Erwerbstätigkeit zählt und ohnehin eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden (Merke: 32 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Woche = 24 Vollzeitstunden) erlaubt sind, kommt für Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes auch das Elterngeld (= 67% des letzten Nettoeinkommens, max. 1800 EUR, max. 14 Monate) in Betracht: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner. Dabei ist eine Koppelung mit dem Meisterbafög möglich.

 

7. Wohngeld:

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch Wohngeld in Betracht. Wohngeld muss nicht zurückbezahlt werden und ist kein Almosen des Staates, sondern es besteht für jeden Berechtigten ein Rechtsanspruch darauf. Sich darüber zu informieren, ist für jeden unserer Studierenden wichtig, der als Alleinstehender als Mieter oder Wohnungseigentümer nicht mehr als 830 EUR monatliches Einkommen - ohne Berücksichtigung von Darlehen! - hat (bei 2 Familienmitgliedern nicht mehr als 1190 EUR, bei 3 Familienmitgliedern nicht mehr als 1450 EUR usw.). Näheres zum Wohngeld für München finden Sie unter:

www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Wohnungsamt/Wohngeld.html

 

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Fördermöglichkeiten für ein Hochschulstudium nach dem staatlich geprüften Betriebswirt:

 

Wenn Sie das Studium an der Fachakademie abgeschlossen haben, kommt für ein späteres Hochschulstudium auch ein Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung in Frage: www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html 

Weitere interessante Stipendien gibt es unter:

www.mystipendium.de ; www.elternkompass.info  ...

Achtung! Wer direkt im Anschluss an den staatlich gepr. Betriebswirt keine passende Stelle findet und auf Arbeitslosengeld angewiesen ist, muss sich bereits vor Eintritt in die Fachakademie arbeitslos gemeldet haben.

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