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Kosten und Finanzierung

des Vollzeit-Studiums zum staatl. gepr. Betriebswirt

Die Studiengebühren berücksichtigen bereits den Schulgeldersatz von mtl. 66 EUR für staatlich anerkannte Bildungsgänge:

 

1. und 2. Studienhalbjahr: je 1612 EUR (je 5 Monatsraten zu 322,40 EUR; monatl. pro Jahr (12 Monate) also durchschnittlich 268 EUR)

3. und 4. Studienhalbjahr: je 1662 EUR (je 5 Monatsraten zu 332,40 EUR; monatl. pro Jahr (12 Monate) also durchschnittlich 277 EUR)

 

Abschlussprüfungs- und Zeugnisgebühr: 154 EUR

 

 

Skripten sind in den Studiengebühren enthalten, sonstige Literatur (Bücher) muss gesondert bezahlt werden.

 

 

 

 

 

Als finanzielle Hilfen sind Meister-BAFÖG (AFGB), ein Begabtenstipendium, ein Bildungskredit, die SVG-Förderung durch die Bundeswehr oder eine REHA-Förderung möglich.

Für junge Mütter und Väter kommt auch das neue Elterngeld in Betracht.

 

Die Förderung über das Meister-BAFÖG (www.meister-bafoeg.info; www.aufstieg-durch-bildung.info/news/meister-bafoeg-ein-grosser-erfolg.html: Auf diese Förderung haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn Sie bereits eine Berufsausbildung absolviert haben.

Antrag runterladen und beim Bafög-Amt München, Neuhauserstraße, oder bei einem Wohnort außerhalb von München im Landratsamt einreichen. Vorher an der Fachakademie einschreiben.

Dabei unterstützt Sie der Staat aktuell mit monatlichen Beträgen ...

 

 

Zuschuss

Darlehen

bis zu 697 EUR für Alleinstehende ohne Kind

238 EUR

459 EUR

bis zu 912 EUR für Verheiratete

238 EUR

674 EUR

bis zu 907 EUR für Alleinstehende mit einem Kind

343 EUR

564 EUR

bis zu 1122 EUR für Verheiratete mit einem Kind

343 EUR

779 EUR

 

 

 

Erhöhung des Darlehens für jedes weitere Kind um

 

210 EUR

Zuschuss für Alleinerziehende

113 EUR

 

 

Unabhängig vom Meister-Bafög kommt auch ein Bildungskredit durch die KfW in Betracht: www.bildungskredit.de

Für Bewerber mit guten/sehr guten Leistungen in der Berufsausbildung kommt auch die Begabtenförderung berufliche Bildung in Frage: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html  Seit dem 01.06.2009 können Aufstiegsfortbildungen in Vollzeitform unabhängig von ihrer Dauer auch ohne Beschäftigungsnachweis gefördert werden, wenn sie nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) förderfähig sind. Förderfähig sind z.B. Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, wie z.B. der staatlich geprüfte Betriebswirt. Voraussetzungen für die Begabtenförderung in der Weiterbildung:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
    oder

  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen
    oder
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden. (Achtung! Der Begriff "Vollzeitstudierende" bezieht sich nur auf Studierende an Hochschulen, nicht an Fachschulen/Fachakademien. Sollten Sie also Ihren Förderantrag erst nach Aufnahme Ihrer Weiterbildung an der Fachakademie stellen, ist dies wichtig zu wissen.)

Eine mögliche SVG-Förderung muss beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, eine REHA-Förderung beim entsprechenden Rehabilitationsträger und eine SGB-Förderung bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.

Da ein Studium nicht zu Erwerbstätigkeit zählt und ohnehin eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden (Merke: 32 Unterrichtsstunden à 45 Min. pro Woche = 24 Vollzeitstunden) erlaubt sind, kommt für Mütter und Väter, deren Kind nach dem 1. Januar 2007 geboren wurde, auch das Elterngeld (= 67% des letzten Nettoeinkommens, max. 1800 EUR, max. 14 Monate) in Betracht: www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner. Dabei ist eine Koppelung mit dem Meisterbafög möglich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch Wohngeld in Betracht. Wohngeld muss nicht zurückbezahlt werden und ist kein Almosen des Staates, sondern es besteht für jeden Anspruchsberechtigten ein Rechtsanspruch darauf. Sich darüber zu informieren, ist für jeden unserer Studierenden wichtig, der als Alleinstehender als Mieter oder Wohnungseigentümer nicht mehr als 830 EUR monatliches Einkommen - ohne Berücksichtigung von Darlehen! - hat (bei 2 Familienmitgliedern nicht mehr als 1190 EUR, bei 3 Familienmitgliedern nicht mehr als 1450 EUR usw.). Näheres dazu unter www.wohngeldantrag.de .

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Wenn Sie das Studium an der Fachakademie abgeschlossen haben, kommt für ein späteres Hochschulstudium auch ein Aufstiegsstipendium der Begabtenförderung in Frage: www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html

 

 

 

Fachakademie

für Wirtschaft

staatlich anerkannt

 

GBS

Gesellschaft mbH für

Berufsbildende

Schulen

 

ein Unternehmen

der privaten

Stiftung Sabel

 

Schwanthaler Str. 51

80336 München

Fon 089-53 98 05 41

Fax 089-53 98 05 93

 

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