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Die
Notenbildung für das
Abschlusszeugnis geschieht in diesen
vier Fächern wie folgt:
Fortgangsjahresnote +
Prüfungsnote/:2, wobei jedoch die
Prüfungsnote überwiegt.
Beispiel 1: Fortgangsnote: 2,
Prüfungsnote: 4, =
Abschlussnote: 3
Beispiel 2: Fortgangsnote: 3,
Prüfungsnote: 2, =
Abschlussnote: 2
Beispiel 3: Fortgangsnote: 2,
Prüfungsnote: 3, =
Abschlussnote: 3
In diesem Fall jedoch kann durch
eine mündliche Prüfung mit der Note
1 die Prüfungsnote 2 und damit
die Abschlussnote 2 erzielt
werden.
Für
die anderen Fächer ergibt die durch
entsprechende Leistungsnachweie
(Klausuren, Kurzarbeiten und
mündliche Noten) erreichte
Fortgangsnote die jeweilige
Zeugnisnote.
Eine
Besonderheit gilt für das Fach
Betriebswirtschaft. Zur Berechnung
der Fortgangsnote gehört in diesem
Fall auch eine eigenständig
konziperte und gestaltete
Projektarbeit zu einem
betriebswirtschaftlichen Thema.
Diese Projektarbeit wird sowohl
schriftlich eingereicht als auch dem
Kollegium und anderen geladenen
Gästen präsentiert.
Auf
Grund der langjährigen Erfahrung der
GBS Fachakademie für Wirtschaft ist
die Quote der Studierenden, die die
Abschlussprüfung nicht bestehen,
sehr gering. Unser "Frühwarnsystem"
und auch der ausgeprägte
Leistungswille unserer Studierenden
sorgen dafür, dass zu diesem späten
Stadium nur im Ausnahmefall etwas
"schieflaufen" kann. Für
die Eignung eines Studierenden muss
bereits die Probezeit im ersten
Semester der wichtigste Seismograph
sein.
Enthält jedoch das Abschlusszeugnis
zweimal die Note 5 oder einmal die
Note 6, gilt die Prüfung als nicht
bestanden und kann im Normalfall im
Folgejahr wiederholt werden. Fällt
die einzige Note 5 auf eines der
vier Prüfungsfächer, so kann die
Prüfung zum staatl. gepr.
Betriebswirt in diesem einen Fach zu
einem späteren Zeitpunkt wiederholt
werden. Die anderen Noten des
Abschlusses werden dann übernommen. |